Die Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung von
>Kindesunterhalt< nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln und Hamm sowie der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. unter Berücksichtigung des Ergebnisses einer Umfrage bei allen Oberlandesgerichten stattgefunden haben. Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle ist im Bereich der
>Unterhaltsrechtlichen Leitlinien< enthalten. Die Anlage A zur Düsseldorfer Tabelle befindet sich dort ebenso..
Siehe auch:
[ Kindesunterhalt ] [ Unterhalt ]
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